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   OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09   

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https://dejure.org/2010,10433
OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09 (https://dejure.org/2010,10433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2010 - 8 U 143/09 (https://dejure.org/2010,10433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 8 U 143/09 (https://dejure.org/2010,10433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Akquise - vergütungspflichtige Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Genehmigungsplanung nicht ohne Leistungsphasen 1 bis 3 denkbar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wo liegt die Grenze zwischen Akquise und vergütungspflichtiger Leistung? (IBR 2010, 275)

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 4 O 97/07
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    Architektenleistungen werden erfahrungsgemäß nur entgeltlich erbracht (BGH NJW 1987, 2742, 28743).

    Führt der Architekt - wie im vorliegenden Fall der Kläger - Leistungen aus, die der Genehmigungsplanung i. S. der Nr. 4 nach § 15 Abs. 2 HOAI zuzuordnen sind, hat der Architekten jedenfalls seiner Pflicht (s. dazu BGH NJW 1987, 2742 ; BGH NJW 1997, 3017 ), in ausreichender Weise die Umstände darzutun und zu beweisen, wonach der Empfänger dieser Leistungen deren Erbringung nur gegen Vergütung erwarten konnte, Genüge getan, weil es sich um Leistungen jenseits nur geringfügiger Bedeutung handelt.

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    Die HOAI bietet keine rechtliche Grundlage dafür, das Honorar des Klägers etwa zu kürzen, weil er bestimmte Grundleistungen nicht oder teilweise nicht erbracht hat (BGH NJW 2004, 2588, 2589).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    Darin lag aber keine schützenswerte (BGH NJW 1997, 2329, 2331) Disposition der Beklagten, die die Bindung des Klägers an seine Rechnung vom 22.02.2006 begründen konnte.
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    Das war nicht deshalb entbehrlich, weil die Beklagten das Baugenehmigungsverfahren bezüglich der Pläne des Klägers nicht weiter betrieben haben, wie sie unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 11.11.2004 (NZBau 2005, 158, 161) meinen.
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    Führt der Architekt - wie im vorliegenden Fall der Kläger - Leistungen aus, die der Genehmigungsplanung i. S. der Nr. 4 nach § 15 Abs. 2 HOAI zuzuordnen sind, hat der Architekten jedenfalls seiner Pflicht (s. dazu BGH NJW 1987, 2742 ; BGH NJW 1997, 3017 ), in ausreichender Weise die Umstände darzutun und zu beweisen, wonach der Empfänger dieser Leistungen deren Erbringung nur gegen Vergütung erwarten konnte, Genüge getan, weil es sich um Leistungen jenseits nur geringfügiger Bedeutung handelt.
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    Es wäre folglich Sache der Beklagten gewesen, zu beweisen, dass der Kläger dennoch die Erbringung der Leistungen bis zur Genehmigungsplanung ohne Vergütung versprochen hat (BGH NJW 1999, 3554, 3555).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 143/06

    Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    In der Entgegennahme und Verwendung der von ihnen gewünschte Leistung ist spätestens der Abschluss eines verbindlichen Architektenvertrages zu sehen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 110, 112).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1999 - 22 U 248/98

    Honoraranspruch des Statikers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    Der Auftrag, die Genehmigungsplanung zu erstellen, setzte die systematisch vorangehenden Überlegungen und Planungsschritte der Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung entsprechend den Leistungsphasen 1 - 3 des § 15 Abs. 2 HOAI notwendig voraus, sofern diese nicht von anderer Seite erbracht worden sind (OLG Düsseldorf BauR 2000, 915 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1694 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 454 ; Kniffka/Koeble aaO. Teil 12 Rdn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.1997 - 22 U 10/97

    Honoraranspruch des Ingenieurs nach § 73 Abs. 3 Nr. 5 HOAI

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09
    Der Auftrag, die Genehmigungsplanung zu erstellen, setzte die systematisch vorangehenden Überlegungen und Planungsschritte der Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung entsprechend den Leistungsphasen 1 - 3 des § 15 Abs. 2 HOAI notwendig voraus, sofern diese nicht von anderer Seite erbracht worden sind (OLG Düsseldorf BauR 2000, 915 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1694 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 454 ; Kniffka/Koeble aaO. Teil 12 Rdn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 21 U 129/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Architektenhonorar; Abgrenzung

    Aufgrund der Verwertung der Genehmigungsplanung kann der Kläger auch die aus den Leistungsphasen 1 - 3 erbrachten Leistungen, die notwendige Vorleistungen für die Leistungsphase 4 darstellen, abrechnen (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 8 U 143/09, recherchiert nach Juris;, OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2000, BauR 2000, 908).

    Diese stellen keine bei jedem Auftrag zu erfüllenden Mindestanforderungen dar (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 8 U 143/09, recherchiert nach Juris).

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